Auslandsreisen mit Heimtieren:

Die aktuelle „EU-Heimtierverordnung“, VO (EU) Nr. 576/2013 ist seit 12.2014 in Kraft. Darin werden einheitliche Vorschriften für den Reiseverkehr von Heimtieren (wesentlich sind: Hund, Katze, Frettchen) innerhalb der EU und in die EU festgelegt. Informationen hierzu sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz  veröffentlicht. 

Zur Weiterleitung auf die entsprechende Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, bitte auf das Logo drücken:





Besonderer Hinweise für Reisen mit Heimtiere in Drittländer (Außerhalb der EU):

Grundsätzlich gelten beim Verbringen von Heimtieren im Reiseverkehr in Drittländer (z.B. Bosnien, Ägypten, USA, Brasilien, Kanada) die jeweiligen nationalen Einreisebestimmungen. Über die aktuellen tierseuchenrechtlichen Anforderungen liegen den Veterinärämtern in der Regel keine Informationen vor. Das Auswärtige Amt kann evtl. weiterhelfen. Grundsätzlich wird von hiesiger Seite empfohlen, vor Reiseantritt bei der Vertretung des jeweiligen Drittlandes in Deutschland direkt Informationen über die aktuellen tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren einzuholen.

Länderinformationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Auswertigen Amtes. Bitte auf das Logo drücken:


 





Welpenkauf:

Informationen über den verantwortungsvollen Welpenkauf finden sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Bitte auf das Logo drücken:ä