Jahresbeiträge zur tierärztlichen Standesvertretung

Für alle approbierten Tierärztinnen und Tierärzte, die in Bayern tierärztlich tätig sind, oder - ohne tierärztlich tätig zu sein - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben, ist eine Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband und in der Bayerischen Landestierärztekammer verpflichtend.


Die genauen Beitragsregelungen finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Tierärztekammer. Für die Bearbeitung und Verwaltung der Mitgliederbeiträge wäre es für die Kammer von Vorteil, wenn das SEPA-Basislastschriftmandat  von den Mitgliedern genutzt wird.

Informationen finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Tierärztekammer.